Compliance
Verantwortliche, systematisierte Operationen
GLS hat ein gruppenweites Programm zur systematischen Identifizierung und strukturellen Vermeidung von Compliance-Risiken eingeführt. Es wurde zum Schutz der GLS Group und deren Mitarbeiter entwickelt. Es dient außerdem dazu, eine auf Vertrauen basierende Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern jetzt und in Zukunft sicherzustellen.
GLS fokussiert sich auf folgende Kernbereiche:
- Wettbewerbsgesetz
- Korruptionsbekämpfung
- Einhaltung von Wirtschaftssanktionen
- Prävention von Geldwäsche
- Bekämpfung von Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel
Ein Grundpfeiler des Compliance-Systems ist ein umfassendes Trainingskonzept für Mitarbeiter - denn Compliance fängt schließlich bei diesen an.
Die Compliance-Manager in den einzelnen Ländern, die zentrale Compliance-Abteilung der Gruppe und die Interne Revisionsabteilung sind die wichtigsten Beratungs- und Prüfungsautoritäten für das 3-Stufen-Konzept.
Das Compliance-Konzept ist nach einer uniformen Struktur für alle GLS-Unternehmen ausgerichtet, die bei Bedarf an besondere nationale Eigenschaften angepasst werden kann.
Informant/Ombudsmann-System
Die GLS Group hat ein Informanten-/Ombudsmann-System eingeführt, um Mitarbeitern, Geschäftspartnern und dritten Parteien die Gelegenheit zu geben, all ihre Bedenken, die diese hinsichtlich von Straftaten und vergleichbaren ernsthaften Verstößen haben, unter Wahrung der Vertraulichkeit zu melden.
Alle Mitarbeiter, Geschäftspartner und dritte Parteien können sich in diesen Angelegenheiten wenden an:
Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert
Kaiserstraße 22
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
Tel:
+49-69 710 33 330 oder
+49-6105 92 1355
Fax: +49-69 710 34 444
E-Mail:
kanzlei@dr-buchert.de
Dr. Buchert wird Beschwerden zu Angelegenheiten, die nicht strafrechtlicher oder vergleichbarer schwerwiegender Natur sind, nicht behandeln. Im Zweifelsfall gibt er eine Empfehlung über die zu wählende Vorgehensweise ab.
Alle Beschwerden werden vertraulich behandelt. Dr. Buchert ist gemäß den gesetzlichen Vertraulichkeitsverpflichtungen für Anwälte verpflichtet, die Identität von Anrufern ohne deren ausdrückliche gegenteilige Zustimmung nicht preiszugeben. Er hat außerdem das Recht, die Aussage zu verweigern (einschließlich der Identität von Informanten), falls von einem Gericht gefordert. Gegenüber dem Ombudsmann geäußerte Beschwerden werden nur dann an die GLS Group weitergeleitet, wenn die entsprechende Zustimmung des Beschwerdeführers eingegangen ist.
Beschwerden zu vorstehenden Angelegenheiten können natürlich auch einem Vorgesetzten des Mitarbeiters oder einer anderen Kontaktperson bei der GLS Group gemeldet werden.